1. Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden gegen uns aus der Geschäftsbeziehung bedarf zu deren Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung, die wir bei berechtigtem Interesse des Kunden nicht unbillig verweigern werden.
Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis.
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